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Eine ihrer Aufgaben ist die Beratung von Beschäftigten und Studierenden der Fakultät oder Einrichtung in allen gleichstellungsrelevanten Fragen. Sie fungieren oftmals als erste Anlaufstelle in Beratungsfällen und verweisen ggf. auf weitere Beratungsstellen. (siehe FAQs)

Als gewählte dezentrale Gleichstellungsbeauftragte haben Sie das Recht an offiziellen Gremien der Fakultät oder Einrichtung teilzunehmen. Hierzu zählen bspw. der Fakultätsrat oder Berufungskommissionen. Im Rahmen Ihres Amtes besitzen Sie ein Antrags- und Rederecht sowie die Möglichkeit dazugehörige Unterlagen einzusehen.

Sie haben die Möglichkeit zu Berufungsvorschlägen innerhalb der Fakultät oder Einrichtung Stellung zu beziehen und ein Votum abzugeben. Dies kann in Abstimmung/Rücksprache mit den zentralen Gleichstellungsbeauftragten geschehen. Auch zu anderen gleichstellungsrelevanten Themen innerhlab der Fakultät oder Einrichtung kann Ihre Meinung eingeholt werden.

Im universitäten Kontext spielt die wissenschaftliche Karriereplanung, insbesondere hinsichtlich des nach wie vor sinkenden Frauenanteils bei steigender Karrierestufe, eine wichtige Rolle in der Gleichstellungsarbeit. Versuchen Sie dahingehend Ihr Amt unterstützend und fördernd auszuüben.